Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist bei einem Mangel der Kaufsache beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Sachmängel sind nicht:
- Gebrauchsbedingter oder sonstiger natürlicher Verschleiß;
- Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die nach Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, der Nichtbeachtung von Einbau- oder Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung oder mangelnder Wartung oder Pflege entstehen;
- Beschaffenheit der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.


